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Menschenrechtsverpflichtung

Bei UMAGE

Bei UMAGE bemühen wir uns, sowohl im täglichen Betrieb als auch in der langfristigen Entwicklung unseres Unternehmens verantwortungsvoll zu handeln. Die Achtung der Menschenrechte ist ein grundlegender Bestandteil unserer Geschäftstätigkeit und leitet unsere Entscheidungen in den Bereichen Design, Produktion, Partnerschaften und Vertrieb.

Wir verpflichten uns, die Menschenrechte aller Personen und Gemeinschaften zu respektieren, die von unserer Geschäftstätigkeit und unserer Wertschöpfungskette betroffen sind. Dies umfasst eine strukturierte und fortlaufende Arbeit mit menschenrechtlicher Sorgfaltspflicht (Human Rights Due Diligence).

Gerechtigkeit, Gleichberechtigung, Vielfalt und Inklusion (JEDI) sind grundlegend für UMAGEs Verpflichtung, Menschenrechte zu achten und verantwortungsvoll zu wirtschaften. Wir setzen uns für einen inklusiven Arbeitsplatz und eine inklusive Wertschöpfungskette ein, in der alle Menschen fair, mit Würde und Respekt behandelt werden und in der Chancengleichheit in unserer gesamten Geschäftstätigkeit und in den Beziehungen zu unseren Stakeholdern gefördert wird.

Diese Verpflichtung spiegelt sich in unseren Richtlinien, Geschäftspraktiken und Entscheidungsprozessen gegenüber Mitarbeitenden, Lieferanten, Kunden und den Gemeinschaften wider, in denen wir tätig sind.

Menschenrechtsrahmen

UMAGEs Ansatz orientiert sich an international anerkannten Standards, darunter

• Die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte

• Die Internationale Menschenrechtscharta, einschließlich der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte

• Die Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit

Diese Verpflichtung gilt für alle Personen, die mit unserem Unternehmen in Verbindung stehen, einschließlich Mitarbeitenden, Lieferanten, Geschäftspartnern, Kunden und den Gemeinschaften, in denen wir tätig sind, unabhängig von der geografischen Lage.

Menschenrechtliche Sorgfaltspflicht

UMAGE verpflichtet sich, menschenrechtliche Sorgfaltspflicht in unsere Geschäftstätigkeit und Wertschöpfungskette zu integrieren.

Dies umfasst die Identifizierung und Bewertung potenzieller und tatsächlicher negativer Auswirkungen auf Menschen, die Umwelt (einschließlich Klima und Biodiversität) sowie ethisches Geschäftsverhalten wie Korruptionsbekämpfung.

Als Teil dieses Prozesses führen wir fortlaufende Risikobewertungen entlang unserer Wertschöpfungskette durch, um zu verstehen, wo UMAGE mit den bedeutendsten Auswirkungen in Verbindung stehen könnte. Wir arbeiten aktiv mit Lieferanten und relevanten Stakeholdern zusammen, um Erkenntnisse zu gewinnen, Praktiken zu verbessern und die Minderung von Risiken zu unterstützen.

Governance, Genehmigung und Überprüfung

Diese Menschenrechtsverpflichtung wurde von der Geschäftsleitung von UMAGE genehmigt und ist auf unserer Website öffentlich zugänglich. Sie wird intern und extern an relevante Stakeholder kommuniziert.

Die Verpflichtung wird mindestens alle 36 Monate überprüft, oder häufiger, falls erforderlich, um die fortlaufende Übereinstimmung mit sich entwickelnden internationalen Standards und den Erwartungen der Stakeholder sicherzustellen.

Genehmigt von: Geschäftsleitung
Datum: Juni 2026